Probleme beim Export russischer Düngemittel aus europäischen Häfen

Inwieweit sitzen nach Kenntnis der Bundesregierung russische Düngemittel nach wie vor in europäischen Häfen fest, nachdem unter anderem auf Drängen der Bundesregierung im Zuge der Verabschiedung des 9. EU-Sanktionspakets eine Ausnahmeregelung mit Blick auf das Einfrieren von Geldern „russischer Düngemittel- und Chemiebarone“ eingeführt wurde, um die negativen Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die russischen Düngemittelexporte und damit verbunden die weltweite Ernährungssicherheit abzuschwächen (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-durchbricht-duenger-blockade-und-billigt-neuntes-russland-sanktionspaket/), vor dem Hintergrund, dass viele afrikanische Länder massiv von den Exporten des weltweit größten Düngemittelherstellers Russland abhängen und die globale Getreideernte wegen Düngemittelmangels im vergangenen Jahr laut UN-Angaben bereits um 2,4 Prozent zurückgegangen ist (www.politico.eu/article/fertilizer-row-holds-up-eu-latest-russia-ukraine-war-sanctions-package-famine-food-supplies/) (bitte wenn möglich unter Angabe des Umfangs der festgesetzten  Düngemittel, der betroffenen Häfen sowie der Mitgliedstaaten, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, beantworten), und wie ist die Bundesregierung mit dem Vorschlag des russischen Präsidenten Putin, bei der Beseitigung von Barrieren auf den Export wegen für russische Lebens- und Düngemittel große Mengen Getreide auf externe Märkte zu liefern und zudem  bedürftigen Ländern kostenlos die Düngemittel zu überlassen, die in europäischen Häfen festgesetzt wurden, den dieser laut der russischen Präsidialverwaltung im Telefonat mit Bundeskanzler Scholz am 13. September 2022 vorgebracht haben soll (http://kremlin.ru/events/president/news/69343), umgegangen bzw. wird sie mit diesem umgehen?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 13. Januar 2023

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da hierüber keine Statistiken geführt werden.

Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands hat die Europäische Union in enger Abstimmung mit ihren internationalen Partnern Sanktionen beschlossen. Russland trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen seines völkerrechtswidrigen Verhaltens, das nicht zuletzt auch zu signifikanten Preissteigerungen und Barrieren bei Transportwegen über das Schwarze Meer geführt hat.

Die Bundesregierung unterstützt von Beginn an die Bemühungen des Büros der Vereinten Nationen zur Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) zur Reaktivierung der durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterbrochenen Getreide- und Düngemittelexporte auf die Weltmärkte.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung im Kontext des 9. EU-Sanktionspakets im Einklang mit den Vereinbarungen zwischen den Vereinten Nationen und Russland erfolgreich für die in der Frage aufgeführte Ausnahmeregelung eingesetzt.

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