Provinzen in Syrien unter Kontrolle bestimmter Terrororganisationen

Screenshot Fragestunde 2016 02 24_2

Vizepräsident Peter Hintze:

Wir kommen zur Frage 26 der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Fraktion Die Linke:

Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Provinzen Idlib, Aleppo, Hama (Norden), Daraa (Süden) auch und besonders von den islamistischen Terrororganisationen des syrischen al-Qaida-Ablegers Al-Nusra-Front, Islamische Front und Ahrar al-Scham gehalten werden, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit des von ihr mitfinanzierten Syria Recovery Trust Fund in den genannten Provinzen mit Strukturen dieser islamistischen Terrororganisationen?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort zur Beantwortung.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Ich darf wie folgt antworten, Frau Kollegin Dağdelen: Von den in der Frage genannten Gruppen ist lediglich die Al-Nusra-Front als Terrororganisation durch die VN gelistet. Der Syria Recovery Trust Fund arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung mit keiner der genannten Gruppen zusammen.

Die weitere Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und geht der Fragestellerin gesondert zu.

Vizepräsident Peter Hintze:

Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete?

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Ja. – Vielen herzlichen Dank. Ich würde gerne wissen, Frau Staatsministerin: Zurzeit findet ja eine gemeinsame Offensive vom sogenannten „Islamischen Staat“ und von Teilen der bewaffneten Opposition in Syrien statt, um die von Regierungstruppen kontrollierten Teile von Aleppo einzukesseln. Zählen für die Bundesregierung bewaffnete Einheiten in Syrien, die mit dem „Islamischen Staat“ kooperieren, zur sogenannten moderaten Opposition, die dann Teil der Waffenstillstandsvereinbarung sind, die am Samstag in Kraft treten soll bzw. tritt?

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Sie wissen ganz genau, wie der IS einzustufen ist. Ich kann das jetzt nicht spezifizieren, was die entsprechenden Gruppen angeht, die Sie angesprochen haben.

(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Sind diejenigen, die mit dem IS kämpfen, moderat für Sie oder nicht?)

– Also, der IS ist eindeutig als Terrorgruppe eingestuft.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der gilt nicht als moderat?)

– Nein, mit Sicherheit nicht.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich frage ja nur!)

Vizepräsident Peter Hintze:

Noch eine Zusatzfrage?

Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Weil Sie nicht geantwortet haben, frage ich noch einmal, ob diejenigen Teile der bewaffneten Opposition in Syrien, die mit dem „Islamischen Staat“ zusammen kämpfen, seitens der Bundesregierung als moderat einzustufen sind. Diese Frage richte ich vor dem Hintergrund der heutigen Bundespressekonferenz an Sie, weil dort gesagt wurde, man wisse das bei der Al-Nusra-Front nicht, also dem syrischen Ableger der Terrororganisation al-Qaida, gegen die wir ja an der Seite der USA seit über zehn Jahren unter anderem in Afghanistan kämpfen. Ich möchte also wissen, ob die Al-Nusra-Front für die Bundesregierung eine Terrororganisation ist, die es in Syrien zu bekämpfen gilt.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:

Also, Frau Kollegin, das habe ich Ihnen doch gerade mit meinem ersten Satz gesagt. Ich lese es Ihnen gerne noch einmal vor – doppelt genäht hält besser –: Von den in der Frage genannten Gruppen ist lediglich die Al-Nusra-Front als Terrororganisation durch die VN gelistet.

Ich kann es auch einfacher machen: Die Al-Nusra-Front ist eine Terrororganisation, die durch die VN gelistet ist.

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