Prüfverfahren für Kindergeldberechtigte Unionsbürger

Wie wird die laut Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu sozialen Leistungen für Unionsangehörige geplante Verschärfung der maßgeblichen Dienstanweisung und des Prüfverfahrens zum Kindergeld (Vorlage amtlicher Dokumente, Anfragen an Ausländerbehörden, regelmäßige Überprüfungen usw., S. 91 f.) begründet, obwohl in dem Bericht keinerlei Hinweise auf etwaige diesbezügliche Missbrauchsfälle enthalten sind und ausweislich des Berichts auch nur 3,2 Prozent der Kinder nicht deutscher Kindergeldberechtigter außerhalb Deutschlands leben (S. 128), und wie hoch war der prozentuale Anteil kindergeldberechtigter Unionsangehöriger (bitte nach Mitgliedstaaten differenzieren) an allen in Deutschland lebenden Unionsangehörigen im Vergleich zum Anteil kindergeldberechtigter Deutscher an allen hier lebenden Deutschen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 9. April 2014

Die Überprüfung von Kindergeldzahlungen in Fällen mit Auslandsbezug ist naturgemäß im Vergleich zu Inlandsfällen komplexer und aufwendiger und derzeit auch fehleranfälliger. So müssen z. B. zur Prüfung des Vorhandenseins und der Familienzugehörigkeit von Kindern oder im Ausland bestehender Ansprüche auf Familienleistungen, die mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind, Urkunden, Ausweise und Bescheinigungen von ausländischen Behörden und Institutionen eingeholt und geprüft werden. Hierbei besteht die Gefahr von fehlerhaften Kindergeldfestsetzungen, wenn im Verwaltungsvollzug Nachweis- und Verfahrensvereinfachungen nicht im Gleichgewicht mit der gebotenen und zumutbaren Sachverhaltsaufklärung stehen. Daher ist vorgesehen, die geltenden Durchführungsbestimmungen in diesen Punkten verbindlicher zu formulieren.

Der prozentuale Anteil kindergeldberechtigter EU-Angehöriger an allen in Deutschland lebenden EU-Angehörigen sowie der Anteil deutscher Kindergeldberechtigter an der deutschen Wohnbevölkerung ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.