Reaktion auf Einreise oder Anträge auf Asyl von US-Strafverfolgten

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland, der EU und den USA für den Fall, dass Whistleblower, denen in den USA Straftaten vorgeworfen werden und deren Auslieferung sie beantragen, in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, und inwieweit hat die Bundesregierung bislang mögliche Reaktionen auf eine Einreise oder einen Asylantrag Edward Snowdens erwogen?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 5. Juli 2013

Bei der deutschen Botschaft in Moskau ist ein Antrag von Edward Snowden auf Gewährung von Asyl eingegangen. Asylanträge können aufgrund des Territorialprinzips grundsätzlich nur im Inland gestellt werden. Als Reaktion auf das Asylersuchen haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme Edward Snowdens in Deutschland nicht vorliegen.

Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fallkonstellationen nicht Stellung. Die Entscheidung über ein Auslieferungsersuchen erfolgt im Einzelfall auf der Grundlage des konkreten Ersuchens und des darin dargestellten Sachverhaltes. Entscheidungen über die Einreise in das Bundesgebiet und etwaige weitere Entscheidungen können einzelfallbezogen erst unmittelbar bei bzw. nach der Einreisekontrolle getroffen werden.

Der Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika findet nach dem Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dem Zusatzvertrag zum Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 21. Oktober 1986 und dem zweiten Zusatzvertrag zum Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. April 2006 statt. Durch den zweiten Zusatzvertrag wurden die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Abkommen vom 25. Juni 2003 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Auslieferung umgesetzt.