Rechtlich fragwürdige Anwendung des Schengen-Rechts

Die Anfrage geht dem Fall dreier türkischer Staatsbürgerinnen nach, die in Polen im Rahmen des von der EU finanzierten Erasmus-Programm studierten und die nach dem Beitritt Polens dem so genannten »Schengen-Raum« bei der Einreise in die Bundesrepublik von der Bundespolizei wie Kriminelle behandelt wurden. Darüber hinaus geht es um die gesetzlichen Grundlagen für die Vorgehensweise der Bundespolizei und die rechtlichen Regelungen für Drittstaatsangehörige.