Rechtliche Bewertung der Weitergabe militärisch nutzbarer Geheimdienstinformationen an die Ukraine
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der vom Bundesnachrichtendienst in Auftrag gegebenen juristischen Prüfung der „rechtlichen Zulässigkeit von Übermittlung targeting-fähiger Informationen an die Ukraine“, wonach die Datenweitergabe militärisch nutzbarer Geheimdienstinformationen, die Analysen und Aufklärungsergebnisse, darunter Geodaten, beinhalten und in die Kriegsplanung einfließen und der ukrainischen Armee dabei helfen, Kampfkraft und Moral russischer Einheiten einzuschätzen oder ihre Stellungen zu überprüfen, die rechtliche Bewertung begründet, wonach diese Weitergabe gesetzeskonform sei und völkerrechtlich keinen Kriegseintritt Deutschlands bedeute (www.zeit.de/2022/40/ukraine-russland-krieg-bnd-geheimdienstinformationen), und inwiefern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung die vom NATO-Partner USA den Ukrainern in Echtzeit zur Verfügung gestellten Geheimdienstinformationen, die zum dynamic targeting genutzt werden können, also für Angriffe in einer sich live verändernden Lage (www.zeit.de/2022/40/ukraine-russland-krieg-bnd-geheimdienstinformationen) völkerrechtlich einem Kriegseintritt der USA gleich?
Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben und Chefs des Bundeskanzleramtes, Wolfgang Schmidt vom 13. Oktober 2022
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine diplomatisch, finanziell humanitär und militärisch, auch durch Waffenlieferung in der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden russischen Angriffskrieg.
Nach allgemein und weltweit anerkannter Rechtsansicht ist im Völkerrecht die Schwelle zur Konfliktpartei durch derlei bloße Unterstützungsmaßnahmen nicht überschritten.
Die Bundesregierung gibt zur angefragten Datenweitergabe der USA an die Ukraine keine Stellungnahme ab. Obwohl die Frage bezogen auf Kenntnisse der Bundesregierung formuliert ist, zielt sie im Kern auf Gegenstände aus dem Verantwortungsbereich eines anderen Staates (hier: USA) und deren rechtliche Bewertung durch die Bundesregierung. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich jedoch nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug zum Verantwortungsbereich der Regierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben, weil sie in die Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten fallen. Die Bundesregierung ist auch nicht verpflichtet, sich zu Vorgängen jenseits ihres eigenen Verantwortungsbereichs eine Meinung zu bilden und diese auf parlamentarische Anfrage hin mitzuteilen.