Rechtliche Bewertung des Krieges der „Koalition der Willigen“ im Irak 2003
Hat die Bundesregierung eine rechtliche Bewertung des Krieges der „Koalition der Willigen“ im Irak 2003 unter der Führung der USA mit mehr als 190.000 Toten, von denen mehr als 70 Prozent
Zivilisten waren (https://taz.de/Studie-zum-Irak-Krieg/!5071290/) vorgenommen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen), und wenn ja, ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser einen Bruch des Völkerrechts darstellt bzw. als einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu werten ist, und wenn letzteres bejaht wird, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus und wenn letzteres verneint wird, warum (bitte begründen)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 8. Dezember 2022
Die Vereinigten Staaten begründeten ihr militärisches Eingreifen in Irak 2003 mit der Durchsetzung der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) 1441 (2002) vom 8. November 2002, welche Irak zur bedingungslosen Akzeptanz der vorherigen Resolutionen aufforderte und „eine letzte Gelegenheit“ gab, seinen Verpflichtungen bezüglich der
Kontrolle und Vernichtung seiner Massenvernichtungswaffen nachzukommen. Diese Verpflichtungen umfassten insbesondere uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang der Inspekteure der Überprüfungsmission der Vereinten Nationen (UNMOVIC) und der Internationalen Atomenergie–Organisation (IAEO) zu allen Anlagen.
Der VN-Sicherheitsrat hatte in seiner Resolution 1441 (2002) erneut betont, dass alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen durch seine Resolution 678 (1990) vom 29. November 1990 ermächtigt wurden, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um der Resolution 660 (1990) vom 2. August 1990 und allen danach verabschiedeten einschlägigen Resolutionen Geltung zu verschaffen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen. Der Sicherheitsrat wies ebenso darauf hin, dass die Beschlüsse nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen gefasst wurden und Irak wiederholt vor „ernsthaften Konsequenzen“ bei weiteren Verstößen gegen die Verpflichtungen der Resolutionen gewarnt wurde.
Die Bundesregierung hat sich damals gegen eine Beteiligung an der Intervention der USA und anderer Partner entschieden. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Mai 2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen auf Bundestagsdrucksache 17/1891.