Rechtshilfeersuchen an die russische Regierung im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an einem Georgier in Berlin im August 2019

Wann hat die Staatsanwaltschaft Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung Justizbehörden der Russischen Föderation durch ein justizielles Rechtshilfeersuchen um Mitwirkung bei der Aufklärung des Mordes an einem Georgier im August 2019 im Berliner Tiergarten ersucht (bitte unter Angabe des Datums die kontaktierten russischen Behörden einschließlich möglicher Fristsetzung zur Reaktion auflisten), und nach welchen Kriterien bewertet der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Dr. Günter Krings, das Verhalten der russischen Seite gegenüber den Bemühungen bzw. der Aufforderung der Bundesregierung zur Mitwirkung bei der Aufklärung in den vorangegangenen Monaten als „dilatorisch“ (Plenarprotokoll 19/133, mündliche Frage 28), wenn der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings in dieser Antwort die erbetenen Daten – wie die Angaben, wann welche deutschen Behörden russische Behörden mit welcher Fristsetzung zur Reaktion offiziell aufgefordert haben – nicht konkret zur Verfügung stellen konnte?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Stephan Mayer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Für den Bereich der justiziellen Rechtshilfe kann ich Ihnen mitteilen, dass das erste justizielle Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Berlin am 6.  Dezember 2019 und das zweite am 10. Dezember 2019 an die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation übersandt worden ist.

Zum zweiten Teil der Frage weise ich nochmals darauf hin, dass die russischen Behörden bei der Aufklärung des Mordfalls aus Sicht der Bundesregierung bislang nur schleppend reagiert und unzureichend kooperiert haben. Insgesamt hatte es zwischen Ende August und November 2019 über ein Dutzend Kontaktaufnahmen deutscher Behörden zu russischen Stellen mit Fragen zum Tötungsdelikt im Kleinen Tiergarten gegeben. Allein das Bundeskriminalamt hat ein halbes Dutzend Erkenntnisanfragen und Ersuchen an Interpol Moskau, das russische Innenministerium bzw. das staatsanwaltschaftliche Ermittlungskomitee der Russischen Föderation gerichtet. Auch der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz haben sich mit mehreren schriftlichen Erkenntnisanfragen an russische Behörden gewandt.

Einige dieser Anfragen der deutschen Behörden sind bislang unbeantwortet geblieben, andere wurden nur mit großer Verzögerung oder wenig plausibel beantwortet. In der Gesamtschau ist die Bundesregierung insofern zu der von Ihnen hinterfragten Bewertung gekommen.

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