Rechtswidrige Freiheitsentziehung bei Flugabschiebungen
Die KA thematisiert die Ergebnisse eines im Auftrag des Vereins »Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.« am 30.8.2008 veröffentlichten Rechtsgutachten. Darin wird die Auffassung vertreten, dass es sich im Fall, dass ein Ausländer bzw. eine Ausländerin im Rahmen der Abschiebung nach der Gepäck-, Personen- und Dokumentenkontrolle bis zum Abflug in den Diensträumen der Bundespolizei gegen ihren bzw. seinen Willen festgehalten wird, um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt.