Reexportgenehmigungen für Streumunition für die Ukraine seit 2010

Hat die Bundesregierung seit 2010 bis zum aktuellen Stichtag Reexportgenehmigungen für Streumunition für das Empfängerland Ukraine erteilt (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des Landes, das den Reexport beantragt hat, und des Wertes auflisten; für 2023 bitte die vorläufigen Zahlen angeben), und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber, ob andere NATO-Staaten neben der Türkei bereits Streumunition an die Ukraine geliefert haben (https://foreignpolicy.com/2023/01/10/turkey-coldwar-cluster-bombs-ukraine/)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Wenzel auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hält sich in vollem Umfang an die mit der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition („Oslo-Übereinkommen“) durch die Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Daraus ergibt sich ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der unmittelbaren oder mittelbaren Weitergabe von Streumunition. Dementsprechend hat die Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 24. Februar 2023 keine Reexportzustimmungen über Streumunition für die Ukraine erteilt.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine über die pressebekannten hinausgehenden Informationen zur Lieferung von Streumunition anderer NATO-Staaten neben der Türkei an die Ukraine vor.

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