Reexportgenehmigungen von Rüstungsgütern nach Aserbaidschan

Für welche Rüstungsgüter wurden in den Jahren von 2004 bis 2010 Reexportgenehmigungen für Rüstungsgüter (Reexport, Sammelausfuhren) für das Endempfängerland Aserbaidschan erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Angabe der Güterbeschreibung und Wert auflisten; für das Jahr 2020 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben) vor dem Hintergrund, dass die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE), nunmehr Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), aufgrund des Konflikts in der Kaukasus-Region Nagornij Karabach mit Beschluss vom 28. Februar 1992 alle Teilnehmerstaaten der damaligen KSZE ersucht hat, ein Embargo über alle Waffen- und Munitionslieferungen gegen die beiden Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan zu verhängen, und inwieweit wurden seit dem Jahr 2004 Exportgenehmigungen für militärische Lkws an Israel erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Angabe des Unternehmens/Herstellers und Typ/Modell auflisten) vor dem Hintergrund der Vorwürfe, dass die von Deutschland exportierten und inzwischen mit israelischen Mörsern für militärische Zwecke ausgerüsteten Mercedes-Lkws vom Modell Atego trotz des OSZE-Waffenembargos an das aserbaidschanische Militär gelangt sind (https://taz.de/DeutscheMilitaertrucks-in-Aserbaidschan/!5697312/)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Eine statistische Auswertung von Zustimmungen zu Reexporten ist erst für Vorgänge ab dem Jahr 2010 möglich. Im Jahr 2020 wurden keine entsprechenden Zustimmungen zu Reexporten erklärt. Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt, die als Empfängerland Aserbaidschan beinhalten.

Im Jahr 2010 wurde eine Genehmigung für die Ausfuhr eines Lkw vom Typ Mercedes-Benz nach Israel erteilt. In den Jahren 2013 bis 2018 wurden fünf Genehmigungen für die Ausfuhr von insgesamt 63 Stück Lkws nach Israel erteilt. Dabei handelte es sich jeweils nicht um Lkws des Herstellers Mercedes-Benz. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185). Danach unterrichtet die Bundesregierung über jeweils abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts und sieht von weitergehenden Auskünften ab.

 

 

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