Registrierte Asylsuchende aus der Türkei im Februar 2017

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kennt­nis der Bundesregierung im Februar 2017 im EASY-System (Erstverteilung von Asylbegehrenden) bzw.in der seit Janu­ar 2017 auf Personendaten basierenden Asylgesuchstatistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die be­reinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Tür­kei in diesem Monat (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra­ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/11364, Frage 21):

Angaben zu eingereisten Asylsuchenden werden seit Januar 2017 monatlich im Rahmen einer Pressemit­teilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der aktuellen Asylzahlen mitgeteilt und können über die Internetseite des BMI von jedermann abgerufen werden. Die Angaben können sowohl zum vorhergehenden Monat Februar als auch zum bisherigen laufenden Jahr der entsprechenden Pressemitteilung entnommen werden.

Im Februar 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 252 Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen entschieden.19 Personen, das heißt 7,5 Prozent der Asylanträge, wurden positiv beschieden. Im Einzelnen:

Fünf Personen wurden als Asylberechtigte nach Arti­kel 16a des Grundgesetzes anerkannt.

Sieben Personen erhielten Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Fünf Personen erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Bei zwei Personen wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgeset­zes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 108 türkischen Staatsangehörigen; anderweitig erledigt, zum Beispiel durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfah­renseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages, wurden die Anträge von 125 Personen.

 

 

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