Registrierung von Asylsuchenden aus der Türkei

Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung in 2019 laut der ab Januar 2017 zur Verfügung stehenden auf Personendaten basierenden Asylgesuch-Statistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesen Monaten (bitte entsprechend der Monate Januar und Februar in absoluten und relativen Zahlen angeben; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 16, Plenarprotokoll 19/16)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Im Monat Januar 2019 wurden in der Asylgesuch-Statistik 851 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Im Februar 2019 waren es 702 Asylsuchende.

Die Gesamtschutzquote, also der Anteil der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an allen Entscheidungen – dies sind Asylgewährung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbote –, betrug bei türkischen Asylanträgen im Januar 2019 49,7 Prozent und im Februar 2019 50,5 Prozent.

Grundsätzlich lassen sich die Zahlen der formellen und materiellen Ablehnungen von Asylanträgen ebenso wie die Anerkennungen der öffentlich zugänglichen monatlichen Asylgeschäftsstatistik des BAMF entnehmen. Bei einer sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote werden nur die materiellen BAMF-Entscheidungen betrachtet. Formelle Ablehnungen führen aber ebenso wie materiell entschiedene Asylablehnungen im Regelfall zu einer Ausreisepflicht. Die Bundesregierung macht sich daher die Definition der sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote nicht zu eigen. Maßgeblich für die Feststellung einer etwaigen Bleibeperspektive ist die oben genannte Gesamtschutzquote, die alle ablehnenden Asylentscheidungen berücksichtigt.

Betrachtet man im Sinne einer sogenannten „bereinigten“ Gesamtschutzquote nur die materiellen BAMF-Entscheidungen und rechnet die negativen formellen Entscheidungen heraus – also vor allem Erledigungen durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages –, lag der Anteil der positiven Entscheidungen für Januar 2019 bei 55,3 Prozent und für Februar 2019 bei 55,5 Prozent.

Zur erbetenen Differenzierung in absolute und relative Zahlen nach Monaten siehe die nachfolgende Tabelle. Die Tabelle weist alle Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu türkischen Asylbewerbern für die Monate November 2018 bis Januar 2019 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot) an allen Entscheidungen sowie den Anteil der positiven Entscheidungen an allen materiellen Entscheidungen (letzte Spalte):

 

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