Repressive Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsbürgern in der Türkei

Wie viele Fälle von deutschen Staatsangehörigen, die repressiven Maßnahmen (beispielsweise Einreiseverweigerungen, Ausreisesperren, Inhaftierungen wegen des Vorwurfs des Terrorverdachts, der Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation und/oder des Vorwurfs der Verbreitung von Propaganda in der Türkei) ausgesetzt sind, sind der Bundesregierung aktuell bekannt (bitte entsprechend der Maßnahmen getrennt auflisten), und wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden 2020 bis dato vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten geprüft (bitte entsprechend der Jahre die Gesamtzahlen unter Angabe der Zahlen zu Red Notices/Diffusions und Blue Notices/Diffusions sowie der Anzahl der INTERPOL-Fahndungsersuchen aus der Türkei unter Angabe der Zahlen zu Red Notices/Diffusions und Blue Notices/Diffusions angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 25. März 2021

Einreiseverweigerungen durch die Türkei werden durch die Bundesregierung nicht statistisch erfasst.

Zu Ausreisesperren sind der Bundesregierung derzeit 62 Fälle bekannt, darunter 38 Fälle, die einen Vorwurf der Propaganda für, der Mitgliedschaft in, oder der Unterstützung einer Terrororganisation zum Inhalt haben.

Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich insgesamt 61 deutsche Staatsangehörige in der Republik Türkei in Haft. Hiervon sind 14 Personen wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung inhaftiert.

In seiner Funktion als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL) gemäß § 3 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) überprüft das Bundeskriminalamt (BKA) jedes einzelne Fahndungsersuchen. Der Ablauf der Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach § 33 BKAG. Fälle besonderer politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Bedeutung werden dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigen Amt gemäß § 15 Absatz 3 BKAG i. V. m. Nummer 13 der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vorgelegt.

Im Jahr 2020 hat das BKA 9.738 eingegangene INTERPOL Red Notices/Diffusions und 4.221 INTERPOL Blue Notices/Diffusions geprüft. Davon gingen aus der Türkei 286 Red Notices/Diffusions und 13 Blue Notices/Diffusions ein.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 18. März 2021 wurden 2.132 eingegangene INTERPOL Red Notices/Diffusions und 1.001 INTERPOL Blue Notices/Diffusions durch das BKA geprüft. Aus der Türkei hat das BKA in diesem Zeitraum 74 Red Notices/Diffusions und 3 Blue Notices/Diffusions erhalten.

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