Rolle der in der Türkei stationierten Patriot-Raketen bei der Einrichtung einer Flugverbotszone im Falle einer militärischen Intervention in Syrien
Hält es die Bundesregierung ebenso wie der US-Senator John McCain für "sehr einfach" (http://rt.com/usa/mccain-syria-militaryintervention-867/), die bereits in der Türkei stationierten Patriot-Luftabwehrstaffeln an die syrische Grenze zu verlegen, um damit eine Flugverbotszone durchzusetzen, und wie erwägt die Bundesregierung die im Bundestagsmandat für den NATINADS-Einsatz enthaltene Beschränkung, nach der die "bodengebundene Luftverteidigung . . . nicht in den syrischen Luftraum hinein wirken" wird, im Falle einer militärischen Intervention eines bzw. mehrerer NATO-Partner in Syrien umzusetzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 3. September 2013
Die deutsche Beteiligung an der Verstärkung der Integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei erfolgt auf der Grundlage des Mandates des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2012 und des Beschlusses des NATO-Rates vom 4. Dezember 2012.
Das Mandat und der Beschluss weisen aus, dass der Einsatz ausschließlich defensiver Natur ist. Der Einsatz beinhaltet damit ausdrücklich nicht die Einrichtung, Beteiligung an oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium. Einsatzgebiet ist das Staatsgebiet der Türkei.
Der Einsatz der deutschen Patriot-Luftverteidigungssysteme erfolgt somit ausschließlich zum Schutz der türkischen Bevölkerung und des türkischen Territoriums. Insofern würden die Systeme nur dann zum Einsatz kommen, wenn syrische Flugkörper oder Luftfahrzeuge in den türkischen Luftraum eindringen sollten.