Rückführung irregulärer Migranten seit Inkrafttreten der neuen Regelung über die Europäische Grenz- und Küstenwache

In welche Ursprungsländer wurden die 3 421 sogenannten irregulären Migranten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung über die Europäische Grenz- und Küstenwache am 14. September 2016 durch 78 Rückführungsmaßnahmen zurückgebracht (bitte nach Ursprungsländern auflisten), und mit welchen vorrangigen Drittländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung neben Serbien und Mazedonien Statusabkommen für eine operationelle Zusammenarbeit durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache im Rahmen ihres neuen Mandats geplant (http://europa.eu/rapid/press- release_JP-17-123_de.htm)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 9. März 2017

Zu den Ursprungsländern bzw. Zielstaaten der Rückführungen, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) am 6. Oktober 2016 durchgeführt wurden, hat Frontex die nachfolgende Auflistung übermittelt. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 6. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit keine weiteren Statusabkommen mit Drittstaaten geplant.

Das könnte dich auch interessieren …