Rückläufige Erfolgsquoten bei Sprachtests im Rahmen des Ehegattennachzugs

„2008 erlangten noch 66 Prozent das Deutsch-Zertifikat. Die offiziellen Zahlen zu Bestehensquoten bei Sprachtests im Ausland vermitteln aber ein geschöntes Bild der Wirklichkeit! Denn nicht erfasst wird, wie viele Versuche die Betroffenen unternehmen mussten, um den Sprachtest bestehen zu können. Geschätzt werden kann, dass nur etwa die Hälfte aller nachzugswilligen Ehegatten weltweit die Hürde des Sprachtests im ersten Anlauf schafft. Die Quoten verschlechtern sich noch, wenn Betroffene zuvor keinen Sprachkurs eines Goethe-Instituts besuchen konnten – und das ist zu etwa 80 Prozent der Fall.

Die Bundesregierung hat kein Interesse daran, realistischere Zahlen über die so genannten Durchfallquoten bei den Sprachtests zu ermitteln. Sie will bei ihrer unhaltbaren Position bleiben, dass von den Sprachnachweisen keine Beeinträchtigung des Grundrechts auf Schutz von Ehe und Familie ausgeht. Deshalb steht auch bereits jetzt das Ergebnis der derzeit in der Ressortabstimmung sich befindenden Evaluation der Sprachnachweise fest: Die Bundesregierung wird die ersichtlich verfassungswidrige, schikanöse Behandlung von Menschen für angemessen und verhältnismäßig erklären. Dass die Sprachprüfungen geeignet sein sollen, Zwangsverheiratungen zu verhindern oder eine Integration in Deutschland zu erleichtern, kann die Bundesregierung übrigens nicht einmal ansatzweise begründen – dies zeigen mehrere ausweichende Antworten auf konkrete Fragen hierzu."