Rüstungsexporte für die am Jemen- und Libyenkrieg beteiligten Staaten
Wie hoch lag der Wert der Genehmigungen für Rüstungsexporte durch die Bundesregierung für die am Jemen- und Libyenkrieg beteiligten Staaten (Ägypten, Bahrain, Jemen, Libyen, Jordanien, Kuwait, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Sudan und die Türkei) in der 19. Wahlperiode (bitte entsprechend der Länder den Wert der Genehmigungen einzeln auflisten; so noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben), und in Höhe welchen Gesamtwertes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode Kriegswaffen von Unternehmen aufgrund zuvor erteilter Genehmigungen an die am Jemen- und Libyenkrieg beteiligten Staaten (Ägypten, Bahrain, Jemen, Libyen, Jordanien, Kuwait, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Sudan und die Türkei) tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder den Wert der Genehmigungen einzeln auflisten; so noch keine endgültige Auswertung erfolgt ist, bitte vorläufige Zahlen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 13. September 2021
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese Auskunft zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen bzw. tatsächlichen Ausfuhren keine Aussage zur Beteiligung der in der Frage aufgezählten Länder am Libyen-Konflikt bzw. Jemen-Konflikt darstellt.
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2021 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine rein zahlenmäßige Betrachtung aufgrund von Genehmigungswerten bzw. tatsächlichen Ausfuhren eines Berichtszeitraums kein taugliches Mittel für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist.
In Bezug auf die Genehmigungswerte der in der Frage aufgezählten Länder wird für die Jahre 2018, 2019 und 2020 auf die Angaben im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter des entsprechenden Jahres verwiesen.
Die weiteren Werte der für Ausfuhren von Rüstungsgütern in die angefragten Länder im fragegegenständlichen Zeitraum erteilten Einzelgenehmigungen ergeben sich aus nachstehender Tabelle (in Euro).
Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Anmeldungen von Unternehmen zur Außenhandelsstatistik (Zoll- und Intrastat-Anmeldungen). Es ist davon auszugehen, dass diese Anmeldungen – z. B. im Zusammenhang mit der Lieferung von Materialpaketen – auch Waren umfassen, denen keine Kriegswaffeneigenschaft zukommt. Die Daten können Revisionen unterliegen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche Berichtszeiträume fallen können.
Die Anmeldungen von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 sind dem Statistischen Bundesamt nach gegenwärtigem Stand für die Berichtsmonate Januar bis einschließlich Juli 2021 bekannt. Bei der Außenhandelsstatistik handelt es sich um eine Monatsstatistik.
In Bezug auf die Gesamtwerte der Anmeldungen in Bezug auf tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen für den Zeitraum Oktober 2017 bis einschließlich Juli 2021 wird für das Jahr 2018 auf die Angaben im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2018 verwiesen. Für den übrigen fragegegenständlichen Zeitraum ergibt sich der jeweilige Gesamtwert für die angefragten Länder – gegliedert nach den fragegegenständlichen Empfängerstaaten – aus nachstehender Tabelle. Diese Angaben beinhalten auch die bereits in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2019 und 2020 enthaltenen bzw. veröffentlichten Werte für tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen. Da die Ausfuhrmeldungen von Kriegswaffen nicht den jeweiligen Genehmigungen zugeordnet werden können, wird in nachstehender Tabelle auf den Wert der gemeldeten Ausfuhren abgestellt.