Rüstungsexporte im ersten Quartal 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im ersten Quartal 2018 Rüstungsgüter tatsächlich ausgeführt (bitte unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen für die Gruppe der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaaten sowie der Entwicklungsländer beantworten), und welcher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammelausfuhrgenehmigungen) entfiel auf die jeweiligen zehn  Hauptempfangsländer (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 10. April 2018

Die Antwort auf den ersten Teil der Frage ergeht in dem Verständnis, dass es in der Frage laut Sachzusammenhang um die Höhe der tatsächlichen Ausfuhren von Rüstungsgütern geht, die von Unternehmen (und nicht von der Bundesregierung selbst) im erfragten Zeitraum aufgrund von zuvor erteilten Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wurden.

Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Für das erfragte erste Quartal 2018 liegen dem Statistischen Bundesamt noch keine Zahlen vor. Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Zahlen zu tatsächlichen Ausfuhren nicht vor.

Hinsichtlich der Frage nach dem Genehmigungswert und den zehn Hauptempfängerländern wird auf die Antwort zu Frage 72 verwiesen.