Rüstungsexporte in die Türkei
Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Beginn der türkischen Militäroffensive im Januar 2018 die Türkei nicht in einer Spannungs- und Krisenregion, in der eine fluide Situation herrschte, also eine Situation, in der die Bundesregierung in Kenntnis aller Umstände und im Zuge ihrer völkerrechtlichen Bewertung eine Abwägung zugunsten der Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern getroffen hat, und welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung abgesehen von Informationen einzig über die türkische Seite in der derzeitigen fluiden Situation, um Erkenntnisse über den möglichen Einsatz von aus Deutschland gelieferten Waffen an die Türkei (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/01/2018-01-24-regpk.html) zu erlangen?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Türkei ist Mitglied der NATO und ein wichtiger Alliierter im Kampf gegen den IS. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 gilt für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder Folgendes (Zitat):
„Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in diese Länder hat sich an den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.“
Genehmigungen erfolgen bereits seit dem Putschversuch vom Juli 2016 und den Reaktionen der türkischen Regierung hierauf restriktiv nach umfassender Prüfung der Bundesregierung und im fortlaufenden Abgleich mit der Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Bei Entscheidungen finden die folgenden Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts der EU besondere Berücksichtigung:
Kriterium 2: Achtung der Menschenrechte im Endbestimmungsland.
Kriterium 3: Innere Lage im Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten.
Kriterium 4: Erhalt von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung nutzt alle verfügbaren Quellen, um ein umfassendes Lagebild über die aktuelle militärische Situation in der Region Afrin zu erarbeiten. Dazu gehört auch die Frage, welche Waffensysteme zum Einsatz kommen. Sie steht dazu sowohl im Kontakt mit der türkischen Regierung als auch mit ihren internationalen Partnern. Bundesminister Gabriel hat sich zudem für eine Beratung innerhalb der NATO über die Lage ausgesprochen.