Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien
Um welche Rüstungsgüter handelt es sich bei der Genehmigung im Wert von circa 119,4 Millionen Euro für Saudi-Arabien (Rüstungsexportbericht 2021, Anlage 9, Seite 137; bitte getrennt nach Ausfuhrlistenposition A0005, A0014, A0022 mit entsprechender Güterbeschreibung und Hersteller auflisten)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Kellner auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Angaben im Rüstungsexportbericht für das Jahr 2021 ganz überwiegend auf Entscheidungen der Vorgängerregierung zurückgehen. Die Bundesregierung hat seit dem 8. Dezember 2021 keine Exportgenehmigungen für Rüstungsgüter mit Endverbleib in Saudi-Arabien erteilt.
Die Bundesregierung verweist auf die Verständigung der Vorgängerregierung betreffend Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien, wonach grundsätzlich keine Neuanträge für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien genehmigt wurden – mit Ausnahme von Genehmigungen, die sich auf Gemeinschaftsprogramme beziehen. Ausweislich Anlage 9 des Rüstungsexportberichts 2021 handelt es sich um eine Genehmigung für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0005, A0014 sowie A0022 mit einem Bezug zu Gemeinschaftsprogrammen.
Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, das heißt Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.