Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2018

In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte erteilt (bitte entsprechend den Gruppen der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Staaten, Drittstaaten und Entwicklungsländer sowohl für Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen und bitte jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben), und gegen welches der in Artikel 2 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgeschriebenen acht Kriterien verstößt nach Kenntnis der Bundesregierung der Export von Rüstungsgütern (Genehmigung und tatsächliche Ausfuhr) an die im Jemen-Krieg beteiligten Staaten wie Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Oliver Wittke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern können.

Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern wurden entsprechend der Fragestellung in folgendem Umfang erteilt:

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Er­wägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorga­ben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“).Die Be­achtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rol­le.

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