Rüstungsexportverbot für alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition im Jemen

Inwieweit wird die Bundesregierung die Forderung eines breiten Bündnisses von 56 zivilgesellschaftlichen Organisationen unter anderem aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und dem Jemen nach einem umfassenden und zeitlich nicht befristeten Rüstungsexportverbot für alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition, solange diese am bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder die Gefahr besteht, dass auch deutsche Rüstungsgüter zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen im Jemen beitragen, einschließlich der Abschaffung von bestehenden  Ausnahmen für deutsche Komponentenlieferungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsprojekte und der Ausweitung des Verbots auf bereits erteilte Exportgenehmigungen umsetzen (dpa vom 18. September 2019), und inwieweit plant die Bundesregierung eine Ausweitung des Rüstungsexportstopps auf alle Mitglieder der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition, also neben den Vereinigten Arabischen Emiraten auch auf weitere Staaten wie Ägypten, Senegal, Sudan, Jordanien, Bahrain, Kuwait?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung hat am 18. September 2019 entschieden, die Ruhensanordnungen für die Auslieferung genehmigter Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien über den 30. September hinaus um weitere sechs Monate bis zum 31. März 2020 zu verlängern. Für den Zeitraum bis zum 31. März 2020 werden grundsätzlich auch keine Neuanträge nach Saudi-Arabien genehmigt. Die am 28. März 2019 durch die Bundesregierung getroffene Regelung zu Gemeinschaftsprogrammen mit Bezug zu Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber allen Akteuren für eine schnelle Konfliktbeendigung in Jemen ein. Sie unterstützt nachdrücklich die laufenden Bemühungen des VN-Sondergesandten für Jemen, zu einem Waffenstillstand und einer Wiederbelebung des politischen Prozesses zu kommen.

Sie verfolgt die Entwicklungen in Jemen und in der Region genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen.

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