Schutz deutscher Unternehmen mit Wirtschaftsbeziehungen in den Iran vor US-Sanktionen

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz deutscher Unternehmen vor den angedrohten US-Sanktionen, die von der US-Regierung gegen all diejenigen verhängt werden sollen, die nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen weiter wirtschaftliche Beziehungen mit dem Iran unterhalten (www.stern.de/news/usa-verlangen-globalenimport-stopp-fuer-iranisches-oel-8143354.html)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 5. Juli 2018

Die Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPoA) ist ein wichtiges Element der globalen nuklearen Nichtverbreitungsarchitektur und trägt zur Stabilität und Sicherheit in der Region bei. Die Bewahrung und fortgesetzte Umsetzung des JCPoA liegt in unserem nationalen und gemeinsamen europäischen Sicherheitsinteresse. Der JCPoA bildet außerdem die Basis, um die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu Iran sukzessive zu verbessern. Die Bundesregierung und die EU wollen daher am JCPOA festhalten.

Das hat Bundesminister Altmaier gemeinsam mit Bundesminister Scholz und Bundesminister Maas, ihren Counterparts aus Frankreich und Großbritannien sowie der EU-Außenbeauftragten Mogherini am 4. Juni in einem Schreiben an die US-Regierung deutlich gemacht. Das Schreiben enthält u. a. konkrete Forderungen dazu, in welchem Umfang EU-Unternehmen von den wiederauflebenden US-Sekundärsanktionen ausgenommen werden sollten. Es wird die Basis weiterer Gespräche mit der US-Regierung bilden.

Flankierend laufen derzeit intensive Prüfungen auf nationaler und europäischer Ebene, welche weiteren Maßnahmen zur Erhaltung der Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu Iran getroffen werden können. Dies stellt unter den aktuellen Bedingungen eine große Herausforderung dar. Als Reaktion auf die US-Entscheidung vom 8. Mai hat die EU-Kommission zudem eine „Aktivierung“ der sog. Blocking-VO (Verordnung 2271/96 „zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte“) durch Aktualisierung des Anhangs (Ergänzung um die nach 90 bzw. 180 Tagen wiederauflebenden US-Sanktionen gegen Iran) angestoßen. Die Aktualisierung soll am 7. August in Kraft treten (zeitgleich mit dem Wiederaufleben erster US-Sanktionen).

Die Aktualisierung ist ein politisches Signal Richtung USA und Iran, dass die EU am JCPOA festhalten wird. Aus Sicht der Bundesregierung gilt es nun sicherzustellen, dass die VO die beabsichtigte Schutzwirkung bestmöglich entfalten kann und nicht primär zu zusätzlichen Belastungen für die hiesigen Unternehmen führen wird.

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