Sondergesetz Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein erneuter Schlag ins Gesicht der herrschenden Politik. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge müssen laut Gericht erhöht werden und künftig in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen", erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen, anlässlich des heute gefällten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsgemäßheit der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dagdelen weiter:

"Das Gericht hat mit seinem Urteil festgestellt, was längst bekannt ist: Flüchtlinge in Deutschland werden unwürdig behandelt. Es war schon damals, 1993, ein Skandal, dass ein Existenzminimum zweiter Klasse eingeführt wurde und heute etwa 130.000 Menschen in Deutschland mit lediglich 60 Prozent der Regelsätze für Hartz-IV auskommen müssen. Das dies häufig nur in Form entmündigender Lebensmittelpakete oder von Gutscheinen gewährt wird, ist besonders unwürdig. Diese im Kern rassistische Instrumentalisierung des Leistungsrechts muss sofort beendet und das gesonderte Existenzminimum nur für Asylsuchende und somit das Asylbewerberleistungsgesetz komplett abgeschafft werden.

Nicht vergessen werden darf, dass das AsylbLG seinen Ursprung im sog. Asylkompromiss und der damit faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl hat. Damit haben sich 1992 CDU/CSU, FDP und SPD zum Erfüllungsgehilfen des rassistischen Mobs gemacht, den sie selbst gemeinsam mit den Leitmedien im nationalistischen Taumel mit einer Hetzkampagne gegen einen angeblichen ‚Asylmissbrauch‘ befeuert haben. Das Sondergesetz sollte mit zur Abschreckung dienen. Es ist außerordentlich begrüßenswert, dass das Bundesverfassungsgericht auch hier wegweisend erklärt hat, dass die Menschenwürde auch migrationspolitisch nicht zu relativieren ist und der Abschreckungspolitik der herrschenden Parteien eine Absage erteilt hat.

Konsequenterweise müsste das Sondergesetz AsylbLG ganz abgeschafft werden. DIE LINKE fordert nicht nur die Anhebung der Grundleistungen, sondern Gleichstellung!"