SPD-Grüne Landesregierung muss rechtswidrige Abschiebungshaftpraxis beenden
„Der Umgang der rot-grünen Landesregierung mit Flüchtlingen ist schändlich. Hannelore Kraft und ihre Regierung wollen an der rechtswidrigen Vollzugspraxis der Abschiebungshaft in NRW festhalten. Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofes wird offenbar kein Rechtsbruch gescheut, um Flüchtlingen die ihnen zustehenden Rechte zu verweigern", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Weigerung der NRW-Landesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.07.2014 umzusetzen. Dagdelen weiter:
„Die Inhaftierung als massivsten Eingriff in die Freiheitsrechte einer Person nur zur Vorbereitung und Durchführung eines Verwaltungsaktes, nämlich der Abschiebung, lehnt DIE LINKE ab. Das System der Abschiebungshaft und der Abschiebepraxis ist in einem sich demokratisch nennenden Staat das eklatanteste Beispiel eines institutionellen staatlichen Rassismus weil es Freiheitsentzug ohne Straftatbestand und Strafe ohne Rechtsgrund darstellt.
Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung von NRW in ihrem Abschreckungswahn nicht einmal die kleinsten Verbesserungen für die Betroffenen umsetzen will und dafür sogar EU-Recht bricht. Die gemeinsame Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebungshäftlingen in einer Haftanstalt stellt einen Verstoß gegen das Trennungsgebot des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) dar und ist damit unzulässig. DIE LINKE begrüßt das EuGH-Urteil und fordert die Landesregierung auf, die EU-Richtlinie und das EuGH-Urteil sofort und umfassend ohne wenn und aber umzusetzen."