Sprachhürden beim Ehegattennachzug abschaffen

„Tausende Ehepartner werden durch die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zwangsweise voneinander getrennt, weil sie durch den Deutschtest im Ausland fallen. Im Jahr 2013 waren das 12.828 Menschen; also fast jede/r Dritte. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich ein unermessliches Leid für die Menschen, weiter auf Monate oder gar Jahre hinweg von ihren Ehepartnern zwangsweise getrennt leben zu müssen. Es ist eine Schande, dass Außenminister Steinmeier (SPD) nicht einmal dafür sorgt, dass in seinem Verantwortungsbereich Rechtsprechungsvorgaben zu Ausnahmeregelungen wirksam umgesetzt und bekannt gemacht werden", erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken (BT-Drs. 18/937).

„In der Opposition wollte die SPD die seit 2007 geltende diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug noch abschaffen. Im Wahlkampf versprach die SPD Erleichterungen beim Familiennachzug – im Koalitionsvertrag findet sich hierzu kein Wort. Nach diesem Wortbruch der SPD setzt sich SPD-Außenminister Steinmeier in der Regierung nun aber nicht einmal dafür ein, dass wenigstens die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu Ausnahmen vom Spracherfordernis wirksam umgesetzt und den Betroffenen bekannt gemacht werden. Eine Weisung des Auswärtigen Amtes vom Juli 2013 an die deutschen Auslandsvertretungen, Nachzugswillige im Internet über entsprechende Merkblätter auf die Ausnahmen hinzuweisen, wurde beispielsweise durch das Generalkonsulat in Istanbul bis heute einfach nicht umgesetzt. Das ist völlig inakzeptabel und ein Rechtsverstoß!

Aber es geht nicht nur um Ausnahmeregelungen – die gesamte Vorschrift muss weg, denn ihr Zweck, vor allem aber ihre Wirkung ist eine soziale Selektion beim Ehegattennachzug. Es bestehen überdies erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der strengen deutschen Regelungen mit EU-Recht. Es ist höchste Zeit, dass der Europäische Gerichtshof diesen diskriminierenden staatlichen Eingriff in das Familienleben beendet. Ich hoffe, dass sich der Generalanwalt und die Richter dort nicht von der Bundesregierung täuschen lassen. Denn diese behauptet realitätswidrig, allen individuellen Besonderheiten und Härtefällen in der Praxis jetzt schon gerecht zu werden.