Sprachnachweise: Innenministerium folgt verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD

„Seit Jahren verweigert die Bundesregierung beim Thema Sprachnachweise eine angemessene Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH zum EWG-Türkei-Assoziationsrecht – im Gegensatz etwa zu unseren Nachbarländern Österreich und den Niederlanden. Daran soll sich auch nichts ändern", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute in der Presse bekannt gewordenen Pläne des Bundesinnenministeriums, das Urteil des EuGH zu Sprachtests beim Nachzug zu türkischen Staatsangehörigen faktisch nicht umzusetzen. Dagdelen weiter:

„Die sich anbahnende Nicht-Umsetzung des Dogan-Urteils schlägt dem Fass den Boden aus. Das würde eine unerhörte Missachtung des höchsten europäischen Gerichts darstellen. Das hatte klar entschieden, dass die Beschränkung des Ehegattennachzugs auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar ist. Trotzdem will das Bundesinnenministerium nun aber an der Regelung festhalten. Die Betroffenen sollen im Einzelfall besondere Härtefälle nachweisen müssen.

Das Agieren des Bundesinnenministeriums scheint von der rechtspopulistischen AfD gesteuert, von der sich CDU/CSU sonst immer gerne distanzieren wollen. Diese hatte letzte Woche gefordert, gegen das Urteil des EuGH ‚umgehend Rechtsmittel einzulegen‘ – was gar nicht möglich ist. Die Vorschläge des Bundesinnenministeriums aber kommen dem gleich.

Ich fordere die Bundesregierung diesen geplanten Rechtsbruch des Innenministeriums zu verhindern. Der Außenminister ist am Zug, das Urteil sofort und umfassend umzusetzen. Bestehende Verträge sind einzuhalten."