Stand der Anklage gegen den Präsidenten des Kosovo, Hashim Thaci, wegen schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Welcher Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der am 24. April 2020 vom Sonderankläger des „Kosovo Specialist Chambers and Specialist Prosecutor’s Office“ (SPO) gegen den sogenannten Präsidenten des Kosovo, Hashim Thaci, erhobene vorläufige Anklage wegen schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – wobei Thaci sowie weiteren Personen vorgeworfen wird, für etwa 100 Morde verantwortlich zu sein – vor dem Hintergrund, dass der prüfende Richter des Kosovo-Sondertribunals in Den Haag sechs Monate (also bis zum 24. Oktober 2020) Zeit für die Entscheidung hatte, ob die Anklageschrift in ihrer jetzigen Form angenommen werden soll oder nicht (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Juni 2020, S. 6), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die USA Hashim Thaci zugesagt haben sollen, ihn vor Strafverfolgung zu schützen (DIE RHEINPFALZ vom 26. Juni 2020, S. 2)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 10. November 2020
Die Bestätigung der Anklage gegen Hashim Thaci wurde am 5. November 2020 von den Kosovo-Sonderkammern veröffentlicht. Auf die öffentliche Erklärung der Kosovo-Sonderkammern wird verwiesen (www.scp-ks.org/en/indictment-against-hashim-thaci-kadri-veseli-rexhep-selimi-and-jakup-krasniqi-confirmed-ksc-pre).
Die Strafverfolgung liegt nach der Anklagebestätigung und erfolgten Verbringung des Angeklagten in die Untersuchungshaft in Den Haag in den Händen der Sonderkammern und die Strafverteidigung bei den Anwälten des Angeklagten. Ein Schutz vor Strafverfolgung durch Dritte besteht damit aus Sicht der Bundesregierung nicht.