Stand des gerichtlichen Verfahrens gegen bereits erteilte Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien
Inwieweit liegt bereits ein Urteil bezüglich der von der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eingelegten Rechtsmittel bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel (www.bits.de/public/unv_a/original-081219.htm) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt am Main vor, das die „Außerkraftsetzung der Gültigkeit“ einer erteilten Ausfuhrgenehmigung für unter anderem 110 Lastkraftwagen des Rüstungskonzerns Rheinmetall für den Empfänger und Endverwender, die Royal Saudi Land Forces, im Rahmen der sogenannten Ruhensanordnungen für bereits erteilte Rüstungsexportgenehmigungen nach Saudi-Arabien in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 2019 mit der Begründung aufgehoben hatte, dass es sich um einen Teilwiderruf, verbunden mit der gesetzlichen Entschädigungsfolge, handelt und die pauschale und knappe Begründung in den angegriffenen Entscheidungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-hebt-faktischesausfuhrverbot-wegen-formeller-fehler-auf), und für welche Rüstungsgüter wurden seit dem Jahr 2019 Exportgenehmigungen (Reexport, Sammelausfuhren) für das Endempfängerland Saudi-Arabien erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Angabe der Güterbeschreibung, Wert und Anzahl auflisten – für 2020 bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Elisabeth WinkelmeierBecker auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel liegt noch nicht vor.
Vorbemerkungen zum zweiten Teil der Frage: Bei allen Angaben für das Jahr 2020 handelt sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Nachbesserungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Der Stichtag für den Auswertungszeitraum 2020 ist der 22. Oktober 2020. Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen. Im Jahr 2019 wurde zwei Reexporten von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0005 und A0011 aus Frankreich nach Saudi-Arabien im Wert von 4 873 475 Euro zugestimmt. Im Jahr 2020 wurde einem Reexport von Gütern der Ausfuhrlistenposition A0006 aus der Republik Korea nach Saudi-Arabien zugestimmt (Wert liegt nicht vor). Im Jahr 2019 wurde eine Sammelausfuhrgenehmigung für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0021 und A0022 im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms Eurofighter erteilt. Im Jahr 2020 wurden zwei Sammelausfuhrgenehmigungen für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0022 und A0010 im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms Tornado erteilt.