Stopp von Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien

Inwieweit sind von dem von der Bundesregierung verkündeten Stopp bezogen auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien (Einzelgenehmigungen für Exporte und tatsächliche Ausfuhren) alle Rüstungsgüter (Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter) betroffen (AFP vom 19. November 2018), und inwieweit gilt der verkündete Stopp bezogen auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien auch für Sammelausfuhren bzw. Komponentenlieferungen (Genehmigungen für Exporte und tatsächliche Ausfuhren), da deutsche Firmen als Zulieferer für Kampfflugzeuge oder Lastkraftwagen fungieren, die zum Beispiel von Großbritannien oder Frankreich nach Saudi-Arabien exportiert werden („Newsletter Verteidigung“, Ausgabe 46, Seite 2)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):

Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Die Bundesregierung wirkt auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Zum weiteren Vorgehen wird sich die Bundesregierung mit ihren internationalen, vor allem ihren europäischen Partnern eng abstimmen und in Abhängigkeit davon agieren. Die Bundesregierung strebt dabei eine gemeinsame europäische Linie an.

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