Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuches im Jahr 2007
Jährlich fragt die Fraktion DIE LINKE. nach den Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 129, 129a, 129b StGB (Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung). Damit soll beleuchtet werden, in wie wenig Fällen es tatsächlich zu Prozessen und Verurteilungen kommt. Dies bestätigt regelmäßig die Kritik an den §§ 129, 129a, 129b StGB, lediglich »Türöffner« für die Ausleuchtung bestimmter politischer Milieus zu sein.