Streithilfe Deutschlands in der Rechtssache C-1/15 beim Europäischen Gerichtshof zur Umsetzung des Dogan-Urteils
Wie genau wurde innerhalb der Bundesregierung entschieden, dass Deutschland in der Rechtssache C-1/15 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Streithilfe leisten will (bitte unter Angabe der Behörde und des Ziels der Entscheidung auflisten), und – sofern die Bundesregierung nicht zustimmt – welche Argumente stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Erwiderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 28. April 2015 in dieser Rechtssache entgegen, dass die Umsetzung des Dogan-Urteils des EuGH durch einfachen Erlass bei der Kommission nicht nur auf formelle Bedenken stößt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/4908), sondern auch auf inhaltliche Bedenken, weil Ausnahmen vom assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbot aus zwingenden Allgemeingründen diesem nicht seine praktische Wirksamkeit nehmen dürften und eng auszulegen seien und die strittige Regelung der Sprachanforderungen im Ausland zumindest unverhältnismäßig sei und über das zur Erreichung des Ziels Notwendige hinausgehe?
Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake vom 4. Juni 2015
Die Entscheidung über einen Streitbeitritt in der gegenwärtig vor dem EuGH anhängigen Rechtssache C-1/15 wurde im hierfür üblichen Weg der Ressortabstimmung getroffen. Die Durchführung dieser Abstimmung oblag dem für die Prozessvertretung vor dem EuGH zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die weitergehende Frage betrifft die von der Europäischen Kommission in dieser Rechtssache mit Schriftsatz vom 28. April 2015 eingereichte Erwiderung. Gemäß § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über das Verfahren durch Übermittlung der entsprechenden Dokumente. Zu darüber hinausgehenden inhaltlichen Aspekten eines laufenden Gerichtsverfahrens nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.