Verschlagwortet: Ehegattennachzug
Die seit 2007 im Aufenhaltsrecht bestehende Verpflichtung zur Erbringung eines Sprachnachweises für den Ehegattennachzug wurde 2015 vom EuGH als EU-Rechtsverstoß beschieden. Trotzdem hat die Bundesregierung keinerlei interne Vorgaben, Hinweise oder Rund-schreiben zur Anwendung und Umsetzung erlassen.
Die vor zehn Jahren ins Aufenthaltsgesetz eingezogenen Sprachhürden sind eindeutig zu hoch und pure Schikane. Sie müssen endlich wieder abgeschafft werden“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte für Migration und Integration der Fraktion DIE LINKE.
Die Bundesregierung wird von Sevim Dagdelen zu den die durchschnittlichen Kosten für einen Sprachkurs des Goethe-Instituts zur Erreichung des Sprachniveaus A1 GER als Voraussetzung des Ehegattennachzugs befragt.
„12.273 Personen haben im Jahr 2015 den Deutsch-Test im Ausland nicht bestanden und wurden dadurch zwangsweise von ihrem Ehepartner getrennt. Das ist menschenrechtlich ein Skandal”, kommentiert Sevim Dagdelen.