Verschlagwortet: Post-Shipment

Nur zwei Vor-Ort-Überprüfungen nach Waffenlieferungen

„Beim Endverbleib von Rüstungsexporten nach Treu und Glauben zu verfahren, wie die Bundesregierung es tut, ist grob fahrlässig“, so die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag in Reaktion auf die Antworten der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter“.

Kleine Anfrage 19/334: Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Endverbleib sowohl in NATO-Staaten wie Drittstaaten nicht immer gesichert ist und auch solche Waffen in Konfliktgebiete gelangen. Am 9.3.2016 hat das Bundeskabinett die 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Damit werden sogenannte Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt.