Kleine Anfrage 18/10975: Umsetzung des Leistungsentzugs nach dem Bundesversorgungsgesetz für Kriegsverbrecher
Angehörige der Wehrmacht, Waffen-SS oder von Polizeieinheiten, die Kriegsverbrechen begangen haben, sollten keine Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Tatsächlich gab es aber nur ganze 99 Leistungsentziehungen.