Terrorismusbekämpfung im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Terrorismusbekämpfung ist Teil des Aufenthalts- und Asylrechts. Der Flüchtlingsstatus kann verwehrt werden, wenn Verdacht auf Verbindungen zu terroristischen Gruppierungen besteht. Regelmäßig findet bei Staatsangehörigen aus »Risikostaaten« eine Sicherheitsüberprüfung statt, wenn sie ihren Aufenthaltstitel verlängern wollen. Zur Wehr zu setzen kann man sich kaum – denn bei der Grundlage einer Ausweisung wegen Terrorismusverdacht handelt es sich um Geheimdienstinformationen.