Türkischer Wahlkampf in Deutschland
Wird die Bundesregierung Genehmigungen erteilen, hier in Deutschland für die für den 24. Juni 2018 angekündigten vorgezogenen Wahlen in der Türkei Wahlurnen aufzustellen, und inwiefern wird die Bundesregierung gestatten, dass in Deutschland Wahlkampf stattfindet?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Zunächst zu Ihrer Frage nach der Genehmigung von Wahlkampfauftritten in Deutschland:
Das Auswärtige Amt hat in einer Rundnote im Juni 2017 deutlich gemacht, dass für Wahlkampfauftritte ausländischer Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland eine Genehmigung eingeholt werden muss. In der Rundnote heißt es konkret: „Die Genehmigung (für Wahlkampfauftritte) wird grundsätzlich nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin der Wahlen oder Abstimmungen liegt.“
Diese Regelung ist eindeutig.
Was die Durchführung der türkischen Wahlen auch in Deutschland betrifft: Anträge auf Genehmigung von Wahllokalen in Deutschland prüft das Auswärtige Amt gemeinsam mit den zuständigen Innenbehörden, also dem Bundesministerium des Innern und den Sicherheitsbehörden der Länder, in denen Wahllokale beantragt werden.
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der bisherigen Praxis unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsordnung und des Völkerrechts. So ist es auch in der einschlägigen Rundnote des Auswärtigen Amts beschrieben.