Übergabe von Listen türkischer Behörden zum Zwecke der Amtshilfe bei der Verfolgung von Personen bzw. Einrichtungen in Deutschland
Wie viele Listen sind von türkischer Seite (Regierung, türkischer Nachrichtendienst MIT, Diyanet – Präsidium für Religionsangelegenheiten etc.) im letzten Jahr an die deutsche Seite (Bundesregierung, Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz etc.) zum Zwecke der Amtshilfe zur Verfolgung z. B. von Personen deutscher bzw. türkischer Staatsangehörigkeit sowie Vereinen, Schulen und anderen Einrichtungen in Deutschland übergeben worden (bitte getrennt nach Institution, Datum und Verfolgungsgrund auflisten), und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung von den deutschen Behörden entsprechend Unterstützung geleistet worden?
Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 11. April 2017
Die Übermittlung von Informationen, auch solchen, die Einzelnamen enthalten, ist ein übliches Element der internationalen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Diese wird nach Inhalt und Umfang durch die Bundessicherheitsbehörden nicht gesondert erfasst.