Entscheidung über Asylanträge von ehemals im Staatsdienst beschäftigten türkischen Staatsbürgern nach dem Verfassungsreferendum
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylanträge türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Diplomatenpässen und Dienstpassinhaber erst nach dem Verfassungsreferendum Mitte April 2017 entschieden werden sollten (www.sueddeutsche.de/politik/erste-antraege-bewilligt-asylfuer-tuerkische-soldaten-1.3496169), und inwieweit sieht die Bundesregierung im Zuge des Verfassungsreferendums eine Verschlechterung der rechtsstaatlichen Situation in der Türkei, in deren Folge der Verfolgungsdruck auf vermeintliche Gülen-Anhängerinnen und -Anhänger zugenommen hat, sodass türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ehemals staatlicher Funktion in Deutschland Asyl erhalten?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/12321, Frage 14):
Die in dem in der Fragestellung in Bezug genommenen Presseartikel genannten Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu den türkischen Asylantragstellern mit Diplomatenpässen stehen in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum in der Türkei. Die zitierte Aussage, das BAMF habe das Verfassungsreferendum Mitte April in der Türkei abwarten wollen, bevor über Asylgesuche entschieden wurde, trifft nicht zu. Die Bundesregierung hat sich bereits klar zur Verfassungsänderung und zu den Bedenken der Venedig-Kommission des Europarates in Bezug auf Inhalt und Verfahren dieser Änderungen geäußert. Als Mitglied des Europarates, der OSZE und als EU-Beitrittskandidat muss die türkische Regierung diesen Bedenken Rechnung tragen.