Umgang mit den im Zuge der EU NAVFOR ATALANTA gewonnenen Informationen über illegale Migration, Waffenhandel oder Bewegungen und Handlungen Terrorverdächtiger
Wie wird mit den zufällig erhaltenen Informationen über illegale Migration, Waffenhandel oder die Bewegungen und Handlungen Terrorverdächtiger verfahren, die im Zuge der Mission EU NAVFOR ATALANTA gewonnen werden, und kam es aufgrund solcher Informationen bereits zu Maßnahmen der Seenotrettung, zum Informationsaustausch oder -abgleich mit jemenitischen oder US-amerikanischen Behörden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 30. Dezember 2010
Alle Informationen, die deutsche Einheiten im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA gewinnen, werden an den Seebefehlshaber EU NAVFOR SOMALIA weitergegeben und fließen nach dessen Maßgabe in das gemeinsame Lagebild aller an der Pirateriebekämpfung beteiligten Kräfte ein.
Eine gezielte Informationsweitergabe oder ein Abgleich von Informationen über illegale Migration, Waffenhandel oder die Bewegungen und Handlungen Terrorverdächtiger an beziehungsweise mit jemenitischen oder US-amerikanischen Behörden ist im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA nicht vorgesehen und ist durch die an dieser Operation beteiligten deutschen Einheiten nicht erfolgt.
Das deutsche Lagebild wird außerhalb der Operation EU NAVFOR ATALANTA in allgemeiner Form mit zuständigen ausländischen Behörden geteilt.
Bisher waren Informationen über illegale Migration, Waffenhandel oder die Bewegungen und Handlungen Terrorverdächtiger nicht Anlass für Maßnahmen der Seenotrettung durch deutsche Einheiten im Rahmen der Operation EU NAVFOR ATALANTA.
Erkenntnisse über Informationsweitergabe/-abgleich oder Maßnahmen der Seenotrettung im obigen Zusammenhang durch andere Teilnehmer an der Operation EU NAVFOR ATALANTA liegen der Bundesregierung nicht vor.