Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland

Die Dienstleistungsrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Gefragt wird nun nach der Art der Umsetzung, die – insbesondere mit Blick auf das Normenscreening und die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners – einen großen Einfluss darauf hat, welche Auswirkungen die Richtlinie auf die Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen in Deutschland hat.