Umsetzung der EU-Liste terroristischer Organisationen
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. De- zember 2001 „Über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus“, veröffent- licht im Amtsblatt der EU vom 28. Dezember 2001, hat die Europäische Union zwei Listen von ihr als „terroristisch“ eingestufter Personen und Organisationen beschlossen.