Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierungen bzw. Prüfungen der Themen Optionsregelung, Verlängerung der Ehebestandszeit zur Erlangung eigenständiger Aufenthaltstitel, Abschiebehaftbedingungen und Sachleistungsprinzip des Asylbewerbe

In welcher Form und wann sind die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Evaluierungen bzw. Prüfungen zu den Themen Optionsregelung, Verlängerung
der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels, Abschiebehaftbedingungen und Sachleistungsprinzip des Asylbewerberleistungsgesetzes von der Bundesregierung vorgesehen (bitte nach den einzelnen Themen getrennt und möglichst detailliert beantworten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 7. Dezember 2009

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen überprüft werden. Voraussetzung für eine umfassende Überprüfung der erstmals 2008 zur Anwendung gekommenen Optionspflicht nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine gründliche Evaluierung. Mit belastbaren Ergebnissen kann angesichts der für die ersten Optionsfälle erst 2013 endenden Erklärungsfrist sinnvollerweise frühestens 2011/2012 gerechnet werden. Gemeinsam mit den Ländern, die für die Umsetzung der Optionsregelung zuständig sind, werden sowohl die verfahrens- als auch die materiell-rechtlichen Regelungen überprüft. Die Umsetzung der koalitionsvertraglich ebenfalls vereinbarten Überprüfungen in Bezug auf etwaige Maßnahmen zur Verhinderung von
Scheinehen sowie im Hinblick auf etwaige Anpassungen im praktischen Vollzug von Abschiebung und Abschiebungshaft setzt im ersten Schritt eine detaillierte Sichtung der ausländerbehördlichen Praxis voraus. Es ist vorgesehen, gemeinsam mit den Ländern, denen die Zuständigkeit zur Gesetzesausführung im Aufenthaltsrecht zusteht, zu besprechen, in welchem Umfang und in welcher Weise solche Tatsachenerhebungen
sinnvoll gestaltet werden können. Ein konkreter Terminplan liegt hierzu noch nicht vor. Über Form und Zeitpunkt einer Evaluierung des Sachleistungsprinzips des Asylbewerberleistungsgesetzes ist innerhalb der Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen worden.