Umstände des Mordanschlags auf eine deutsche Aktivistin in Kolumbien im Juli 2021

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände des Mordanschlags auf die deutsche Aktivistin, die im Rahmen ihres Engagements für die kolumbianische Protestbewegung an einem öffentlichen Platz in Cali Ziel eines Attentats eines unbekannten Angreifers geworden ist (KNA vom 24. Juli 2021) und aus Kolumbien abgeschoben wird (KNA vom 28. Juli 2021), und inwieweit sieht die Bundesregierung ihre auch in direkten Gesprächen mit der kolumbianischen Regierung geäußerte Forderung nach zügiger und vollständiger Aufklärung des unverhältnismäßigen Gewalteinsatzes durch staatliche Sicherheitskräfte während der Sozialproteste (Bundestagsdrucksache 19/30613, Antwort auf Schriftliche Frage 68) erfüllt, vor dem Hintergrund, dass der am 7. Juli 2021 veröffentlichte Bericht der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der unter anderem die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, rassistische Diskriminierung, das mutmaßliche Verschwindenlassen von Personen und Gewalt gegen Journalisten durch die staatlichen Sicherheitskräfte kritisiert und Empfehlungen für die Reform der Sicherheitskräfte formuliert hat, von Präsident Iván Duque abgelehnt wurde (www.bbc.com/mundo/noticiasamerica-latina-57758530), und es bei den Protesten am Nationalfeiertag am 20. Juli 2021 erneut zum Einsatz gefährlicher Munition sowie exzessiver Gewalt der Sondereinsatztruppe ESMAD der Polizei gegen Demonstrierende in den Großstädten Bogotá, Cali und Medellín gekommen ist, durch die allein in Bogotá 60 Menschen verletzt wurden (KNA vom 21. Juli 2021)?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 10. August 2021

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die kolumbianische Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen in dem Fall befasst. Die deutsche Botschaft Bogota stand mit der betroffenen deutschen  Staatsangehörigen vor Ausreise in Kontakt und hat sie konsularisch betreut und beraten. Weitere Angaben zu diesem Einzelfall können aus Gründen des Persönlichkeitsrechtsschutzes nicht gemacht werden.

Die Geschehnisse während der wochenlangen, zum Teil gewalttätigen Proteste in Kolumbien werden weiter von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufgearbeitet, die nach Angaben der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft mit über 35 Arbeitsgruppen landesweit tätig sind. Es wird derzeit tausenden von Anzeigen nachgegangen, die Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, wirtschaftliche Schädigungen und andere Verletzungen bürgerlicher und politischer Rechte umfassen. Unter anderem werden 278 mutmaßliche Fälle von Amtsmissbrauch und Körperverletzung prioritär untersucht. Die Nationalpolizei hat 231 Ermittlungen wegen mutmaßlicher disziplinarischer Verfehlungen eingeleitet, die militärische Strafjustiz ist mit 34 Ermittlungsverfahren befasst.

Die Bundesregierung hält es unverändert für wichtig, dass alle Vorwürfe über unverhältnismäßigen Gewalteinsatz durch Sicherheitskräfte lückenlos aufgeklärt werden und Fehlverhalten rigoros geahndet wird. Sie wird den weiteren Fortgang der Ermittlungen aufmerksam beobachten. Im Übrigen begrüßt die Bundesregierung, dass die kolumbianische Regierung erste Gesetzentwürfe zur Reformierung der nationalen Polizei im Parlament eingebracht hat.

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