UN-Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot

Trifft es zu, dass der Boykott der Verhandlungen von mehr als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot durch die Bundesregierung darin begründet liegt, dass sich die Bundesregierung entgegen dem 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziel, sich dafür einzusetzen, „die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren“ (www.cdu.de/sites/default/fles/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, Seite 118), die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrechterhalten will, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein von der UN beschlossenes Atomwaffenverbot auch dann wirkt, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht beteiligt haben (www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/12749, Frage 38):

Die Bundesregierung teilt und unterstützt das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen. Wir stehen aktiv für dieses Ziel ein, indem wir uns entschieden für konkrete nukleare Abrüstungsschritte einsetzen.

Gleichzeitig müssen wir realistisch sein und anerkennen, dass es ein langer und schwieriger Weg zu einer nuklearwaffenfreien Welt sein wird.

Die Bundesregierung hat sich den Verhandlungen in New York über ein Nuklearwaffenverbot nicht angeschlossen. Folgende Gründe sind dafür maßgebend:

Der aktuell verhandelte Verbotsvertrag ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht förderlich, um dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näher zu kommen. Im Gegenteil, ein solcher Ansatz droht dem bestehenden, von 191 Staaten ratifzierten Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und dem mit ihm verbundenen Kontrollregime zur Verhinderung nuklearer Proliferation nachhaltigen Schaden zuzufügen sowie das globale Nonproliferations- und Abrüstungsregime zu gefährden. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staaten einen Verbotsvertrag als Alternative zum NVV ansehen, im schlimmsten Fall letzteren verlassen könnten.

Unsere Besorgnis gilt insbesondere der wichtigen Frage der Verifkation: Nach derzeitigem Stand droht das geplante Atomwaffenverbot hinter die heute vorherrschenden Verifkationsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der NVV-Vertragsstaaten zurückzufallen und dadurch den NVV zu schwächen.

Zudem wäre der jetzt vorliegende Entwurf eines Verbotsvertrags nicht mit unseren Sicherheitsinteressen und den im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO eingegangenen Verpfichtungen vereinbar.

Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel, dass der Doppelansatz aus nuklearer Abrüstung und nuklearer Abschreckung, so wie er auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist, der richtige ist.

Für das Ziel einer tatsächlichen Reduzierung von Nukleararsenalen wäre eine Annäherung zwischen den weltweit größten Atomwaffenstaaten USA und Russland, die 90 Prozent der weltweiten Atomwaffen in ihren Arsenalen halten, entscheidend.

Dafür setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft ein.

Es ist offensichtlich, dass ein Verbot, das die Nuklearwaffenstaaten nicht einbindet, wirkungslos bleiben wird.

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