Unabhängigkeit der Justiz sowie Sicherung der Grenzen der Türkei als Voraussetzung für die Aufhebung der Visapflicht durch die EU

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei und die Sicherung der Grenzen der Türkei als Voraussetzungen der EU für die Aufhebung der Visa-Pflicht als erfüllt an, und welche notwendigen konkreten Änderungen werden bzgl. der Voraussetzungen noch verlangt (AFP vom 4. Mai 2016)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 25):

Die Bewertung der Frage, ob die Türkei die Anforderungen der Roadmap erfüllt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission, nicht in den der Mitgliedstaaten.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist kein eigenständiges Kriterium der Visa-Roadmap, spielt aber in zahlreiche andere Kriterien hinein – auch in solche, die noch umgesetzt werden müssen.

Die Visa-Roadmap stellt in den Bedingungen Nummer 10, 11, 12, 14, 15 und 16 Anforderungen an die Sicherung der Grenzen der Türkei. Die EU-Kommission hat in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Erfüllung der Roadmap vom 4. Mai 2016 festgestellt, dass die Türkei diese Anforderungen alle erfüllt.

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