Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frage Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Wie viele Untätigkeitsklagen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig (bitte, soweit möglich, nach Ziel der Klage und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren), und inwieweit zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastungen nun auch noch infolge von Untätigkeitsklagen dahin gehend Konsequenzen, wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Behörde, wie zum Beispiel eine Altfallregelung für lang andauernde Verfahren, eine Rückkehr zu überwiegend schriftlichen Prüfungen bei Ländern mit hohen Anerkennungsquoten etc., zu beschließen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/7330, Frage 11):
Zum 31. Dezember 2015 waren Untätigkeitsklagen für 2 299 Asylantragsteller bei den Verwaltungsgerichten rechtshängig.
Anhängige Personen
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Afghanistan | 560 |
Irak | 337 |
Eritrea | 217 |
Syrien, Arabische Republik | 207 |
Iran, Islamische Republik | 204 |
Somalia | 157 |
Pakistan | 82 |
Libyen | 77 |
Russische Föderation | 59 |
Ägypten | 56 |
Sonstige | 343 |
Gesamtergebnis | 2.299 |
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass der Umfang der Belastung für eine Behörde und die Verfahrensdauer es sachlich rechtfertigen, Qualitätsmaßstäbe bei der Prüfung von Asylanträgen und Sicherheitserwägungen unberücksichtigt zu lassen.
Zur Beschleunigung der Verfahren erfolgte im Jahr 2015 ein Aufwuchs des Personals um circa 40 Prozent. Die Zahlen wachsen durch kontinuierliche Neueinstellungen wöchentlich an. Zusätzlich sind gut 400 Sonderentscheider in den Entscheidungszentren eingesetzt, die dort ausschließlich entscheidungsreife Altfälle bearbeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2015 20 neue Außenstellen eröffnet. Zudem werden zur Verfahrensoptimierung beispielsweise die anhängigen Asylverfahren je nach Herkunftsregion und Bearbeitungsaufwand in drei Gruppen eingeteilt, um eine effizientere Bearbeitung sicherzustellen. Die Zahl der im Jahr 2015 getroffenen Entscheidungen hat sich im Vergleich zu 2014 mehr als verdoppelt (2015: 282 726; 2014: 128 911).