Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Screenshot Fragestunde 2016 01 27_1

Frage Sevim Dagdelen (DIE LINKE):

Wie viele Untätigkeitsklagen sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig (bitte, soweit möglich, nach Ziel der Klage und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten diffe­renzieren), und inwieweit zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastungen nun auch noch infolge von Untätigkeitsklagen dahin gehend Konsequenzen, wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Behörde, wie zum Beispiel eine Altfallregelung für lang andauernde Verfahren, eine Rückkehr zu überwiegend schriftlichen Prüfungen bei Ländern mit hohen Anerkennungsquoten etc., zu beschließen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra­ge der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/7330, Frage 11):

Zum 31. Dezember 2015 waren Untätigkeitsklagen für 2 299 Asylantragsteller bei den Verwaltungsgerichten rechtshängig.

 

Anhängige Personen

 

Afghanistan560
Irak337
Eritrea217
Syrien, Arabische Republik207
Iran, Islamische Republik204
Somalia157
Pakistan82
Libyen77
Russische Föderation59
Ägypten56
Sonstige343
Gesamtergebnis2.299

Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass der Umfang der Belastung für eine Behörde und die Ver­fahrensdauer es sachlich rechtfertigen, Qualitätsmaßstä­be bei der Prüfung von Asylanträgen und Sicherheitser­wägungen unberücksichtigt zu lassen.

Zur Beschleunigung der Verfahren erfolgte im Jahr 2015 ein Aufwuchs des Personals um circa 40 Prozent. Die Zahlen wachsen durch kontinuierliche Neueinstel­lungen wöchentlich an. Zusätzlich sind gut 400 Sonderentscheider in den Entscheidungszentren eingesetzt, die dort ausschließlich entscheidungsreife Altfälle bearbeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Jahr 2015 20 neue Außenstellen eröffnet. Zudem werden zur Verfahrensoptimierung beispielsweise die anhängigen Asylverfahren je nach Herkunftsregion und Bearbeitungs­aufwand in drei Gruppen eingeteilt, um eine effizientere Bearbeitung sicherzustellen. Die Zahl der im Jahr 2015 getroffenen Entscheidungen hat sich im Vergleich zu 2014 mehr als verdoppelt (2015: 282 726; 2014: 128 911).

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