Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz 2023

Mit welchen Maßnahmen – wie die Unterstützung durch die Bundeswehr, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) – unterstützt der Bund die Münchner Sicherheitskonferenz 2023 (bitte soweit möglich auch angeben, wieviel Angehörige der unterstützenden Dienststellen jeweils eingesetzt werden sollen), und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Unterstützungsmaßnahmen durch den Bund veranschlagt (bitte mit Vergleichszahlen für den Personaleinsatz sowie der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2022 angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 10. Februar 2023

Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) gilt weltweit als eine der wichtigsten Plattformen für sicherheitspolitischen Dialog und Austausch. Sie setzt jährlich neue Impulse im Bereich der internationalen Sicherheitspolitik und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der globalen Sicherheitsarchitektur, von der auch Deutschland maßgeblich profitiert. Die Bundesregierung unterstützt die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz daher bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Konferenzen durch eine Reihe konkreter Maßnahmen.

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) veranschlagt im Einzelplan 14 im Auftrag der Bundesregierung seit 2020 eine jährliche, projektgebundene Zuwendung in Höhe von einer Million Euro zur Unterstützung der Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz. Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr die Münchner Sicherheitskonferenz personell und materiell im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Die Aufgaben des eingesetzten Personals konzentrieren sich u. a. auf Delegationsbetreuung und Sicherheit, Material- und Personentransport, Dolmetscherleistungen, Saaldienst und Protokoll sowie sanitätsdienstliche Unterstützung.

Derzeit wird für 2023 mit einem Personalansatz von 307 Soldatinnen und Soldaten sowie mit zehn weiteren Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg geplant. Für die Unterstützung im Jahr 2022 wurden 228 Soldatinnen und Soldaten und eine Beamtin eingesetzt. Die Kosten für diese Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr beliefen sich 2022 auf ca. 721.000 Euro. Nach derzeitiger Planung werden in diesem Jahr Kosten in vergleichbarer Höhe erwartet.

Auch die Bundespolizei kann aus Anlass der Münchner Sicherheitskonferenz zur Unterstützung der zuständigen Landespolizei des Freistaats Bayern nach § 11 des Bundespolizeigesetzes eingesetzt werden. Die damit verbundenen Mehrkosten der Bundespolizei werden durch den Freistaat Bayern erstattet. Wie in den letzten Jahren liegt eine Kräfteanforderung des Freistaats Bayern gegenüber der Bundespolizei nicht vor.

Für etwaige Unterstützungsleistungen des BKA besteht keine haushaltstechnische Veranschlagung. Unterstützungsleistungen für die Bayerische Landespolizei werden auf Anfrage bzw. Amtshilfeersuchen im konkreten Einzelfall geprüft. Sofern eine Unterstützungsleistung durch das BKA möglich ist, werden die hierfür entstehenden Kosten unter Anwendung der Verwaltungsvereinbarung zur pauschalierten Abrechnung von Unterstützungseinsätzen gegenüber der Landeskasse Bayern als einsatzbedingte Mehrkosten des BKA zur Abrechnung gebracht und von dort an das BKA erstattet, hier vereinnahmt und an den Bundeshaushalt abgeführt. Die Abrechnung des Unterstützungseinsatzes wird nach Abschluss der Maßnahmen erfolgen. Beabsichtigt ist ähnlich wie im Vorjahr zu unterstützen, 2022 waren 19 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sowie acht sondergeschützte und zwei ungeschützte Kfz entsandt worden. Ebenso erfolgte eine Unterstützung durch die Drohnenabwehr in Amtshilfe.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat für die Jahre 2022 und 2023 keine Kosten für Unterstützungsmaßnahmen für die Münchner Sicherheitskonferenz veranschlagt.

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