Mündliche Frage PlPr 17/33: Unterstützung der Konfliktparteien in Somalia angesichts der dortigen Lage sowie Beendigung der Vorbereitungen für die EU-Trainingsmission in Somalia/Uganda und des entsprechenden Mandats

Wird die Bundesregierung angesichts der jüngsten und äußerst brutal geführten Gefechte in der somalischen Hauptstadt Mogadischu, bei denen allen Seiten schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, zahlreiche Zivilistinnen und Zivilisten umkamen und vertrieben wurden und die sogenannten somalischen Sicherheitskräfte, unterstützt durch USAufklärungsmittel, Seite an Seite mit der Sufi-Rebellengruppe Ahlu Sunna Waljamaca, ASWJ, gegen Anhänger der al-Shabaab kämpften, die weite Teile der Stadt und des Landes kontrollieren, anerkennen, dass in Somalia nach wie vor ein Bürgerkrieg herrscht und sich eine einseitige Unterstützung einer oder mehrerer Konfliktparteien durch die USA, Frankreich und die EU ebenso verbietet wie diejenige Äthiopiens und Eritreas, das deshalb mit Sanktionen belegt wurde, und wird sich die Bundesregierung deshalb dafür einsetzen, dass die Vorbereitungen für die EU-Trainingsmissionen in Somalia und Uganda, mit denen Angehörige einer Konfliktpartei militärisch geschult werden sollen, unverzüglich eingestellt und das Mandat beendet wird?

Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dagdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 66):

Die Bundesregierung stellt nicht in Abrede, dass in Somalia Bürgerkrieg herrscht. Im Interesse einer Stabilisierung der Sicherheitslage fördert sie den von den Vereinten Nationen geleiteten, politischen Prozess. Er bindet erfolgreich die wichtigen Gruppierungen und Clans Somalias ein. Nur islamistische Extremisten stehen weiterhin abseits und bekämpfen die Übergangsregierung aktiv. Sie sehen sich als Teil des „internationalen Dschihad" und werden aus dem Ausland unterstützt. Zum politischen Prozess gehört auch, die international anerkannte Übergangsregierung Somalias in die Lage zu versetzen, ein Minimum an staatlicher Ordnung zu gewährleisten. Im Einklang mit den Anstrengungen der Afrikanischen Union und gemeinsam mit den EUPartnern wird die Bundesregierung an Maßnahmen festhalten, die hierauf abzielen.